Einbahnstraße in Pritzerbe bleibt
Pritzerbe | Auch nach der Fertigstellung des Schulneubaus, so sind sich Ortsbeirat und Stadtverordnete einig, bleibt die Kirchstraße im Bereich der Hausnummern 2–8 eine Einbahnstraße. Außerdem wird die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt. Die im Zuge des Schulneubaus eingeführte, zeitlich begrenzte Einbahnstraßenregelung, hatte sich im täglichen Schulablauf bewährt. Denn die Schüler der Grundschule müssen mitunter mehrmals täglich die Straße überqueren um zum Unterricht, zur Turnhalle oder zur Schülerspeisung zu gelangen. Und Erfahrungen zeigen, dass sich durch Einbahnstraßenregelung die Sicherheit der Kinder erhöht hat.
Ausgeschlossen von der Regelung sind Radfahrer, sie dürfen auch weiterhin die Straße in beiden Richtungen verkehren.