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Notizen

Update! – Wasserrohrbruch in der Fohrder Hauptstraße

Info: Dieser Beitrag ist schon etwas älter und der Inhalt ist unter Umständen nicht mehr ganz aktuell. Er wurde vor 1 Jahr gepostet.

Update: Das Amt Beetzsee gab heute um 17:05 Uhr ein Update zur vorherigen Meldung über den Wasserrohrbruch in Fohrde bekannt. Demnach wurde der Wasserrohrbruch erfolgreich behoben und die Trinkwasserversorgung für betroffene Haushalte wurde wiederhergestellt.

Das Amt Beetzsee informiert, dass es in der Stadt Havelsee im Ortsteil Fohrde zu einem Wasserrohrbruch in der Fohrder Hauptstraße gekommen ist. Aufgrund dessen können einige Haushalte derzeit nicht mit Wasser versorgt werden. An der Lösung des Problems wird bereits gearbeitet, jedoch ist bisher unklar, wie lange die Störung noch anhalten wird. Das Amt bittet alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und geduldiges Abwarten, bis das Problem vollständig behoben ist.

Am 26.02.2023 auch wieder Zugausfälle bei der ODEG

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Es scheint als würde die ODEG das Problem der Zugausfälle bei der Linie RB51 nicht in Griff bekommen. Erneut kommt es zu Ausfällen einiger Verbindungen und in manchen Fällen wird laut ODEG auch kein Schienenersatzverkehr angeboten. Es empfiehlt sich vor der Fahrt, in den APPs der VBB bzw. DB oder auf der Webseite der ODEG nach aktuellen Informationen zu suchen und gegebenenfalls alternative Verkehrsmittel in Betracht zu ziehen. 🙈

Kommt gut ans Ziel und einen schönen Sonntag noch! 🙋‍♀️

ℹ️ Aktuelle Infos unter https://www.odeg.de/stoerungsmeldungen

Schöffenwahl 2023 für die Amtszeit 2024 – 2028

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Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserem Amtsbereich insgesamt 5 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Brandenburg an der Havel und Landgericht Potsdam als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretungen schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene)
bis zum 15.03.2023 beim Amt Beetzsee, (Tel.: 03381 / 7999-16).
Ein Formular kann von der Internetseite der Gemeinde http://www.amt-beetzsee.de
oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Quelle: Mitteilung des Amtes Beetzsee auf www.amt-beetzsee.de
https://www.amt-beetzsee.de/news/1/796077/nachrichten/schöffenwahl-2023.html

Auch vom 06. bis 10. Februar 2023 Ausfälle bei der RB51 der ODEG

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Symbolfoto RB51

Auch in dieser Woche kommt es zu weiteren Ausfällen auf der Regionalbahnstrecke RB51, so die Ostdeutsche Eisenbahngesellschaft auf ihrer Internetseite. Vom 06. bis 10. Februar 2023 entfällt der Abschnitt zwischen Pritzerbe und Rathenow sowie in der Gegenrichtung. Grund hierfür ist ein erhöhter Krankenstand bei den Eisenbahnern erläuert das Verkehrsunternehmen. Ein Ersatzverkehr mit Bussen werde eingerichtet, allerdings sollten Reisende sich auf Einschränkungen bei der Mitnahme von Rollstühlen, Kinderwagen und Fahrräder einstellen, denn ein Anspruch auf Mitnahme besteht laut ODEG nicht. Mehr unter [odeg.info]

Neue Preise für das Mittagessen in der Schulküche Pritzerbe

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Wie das Amt Beetzsee auf seiner Webseite mitteilte, machen die gesetzlichen Regelungen zur Umsatzsteuerpflicht der Kommunen ab 01.01.2023, eine Neuregelung der Essenspreise erforderlich. Da das in der Schulküche hergestellte Essen bisher umsatzsteuerfrei abgegeben werden, ist das Amt nunmehr gezwungen, ab 01.01.2023, einen neuen Essenspreis zu erheben, in dem die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten ist. Der neue Essenspreis beträgt für Schüler*innen und Kitakinder je 1,65 Euro / Portion und für Mitarbeiter*innen und Gäste je 3,60 Euro / Portion.

Verkürzte Öffnungszeiten Kita Fohrde ab 13.12.2022

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Wie das Amt Beetzsee am Montag bekannt gab, ist es, aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle von Erzieherinnen, notwendig, die Öffnungszeiten der Kita Fohrde zu verkürzen. Ab dem 13.12.2022 ist die Einrichtung bis auf Weiteres in der Zeit von 6.30 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet. Auch weißt die Amtsleiterin für Ordnung und Soziales, Katrin Mühlenberg, bereits jetzt darauf hin, dass bei weiteren Ausfällen von Erzieherinnen eine Schließung der Einrichtung nicht ausgeschlossen werden kann.

Foto: Silvio E.

8. Dezember 2022 – Bundesweiter Warntag

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Der nächste bundesweite Warntag findet am 8. Dezember 2022 statt. An diesem Aktionstag erproben Bund und Länder sowie die teilnehmenden Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden in einer gemeinsamen Übung ihre Warnmittel.

Ab 11:00 Uhr aktivieren die beteiligten Behörden und Einsatzkräfte unterschiedliche Warnmittel wie z.B. Radio und Fernsehen, Sirenen oder Warn-Apps. Beim Warntag wird zudem Cell Broadcast zum ersten Mal getestet. Cell Broadcast ist eine Warnnachricht, die direkt aufs Handy geschickt wird. Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.warnung-der-bevoelkerung.de.

Einwohnermeldeamt und Gewerbeamt vom 05.12. bis 09.12.2022 geschlossen

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Wie das Amt Beetzsee am Montag mitteilte, bleiben das Einwohnermeldeamt und das Gewerbeamt vom 05.12.2022 bis 09.12.2022 geschlossen. Bei Abholung von Dokumenten (Reisepass, Ausweis etc.) mit Termin melden sich Bürger bei Frau Mühlenberg im Raum 104. Terminvereinbarungen/Terminverschiebungen können auch weiterhin über die Online-Terminbuchung auf der Website www.amt-beetzsee.de oder telefonisch unter 03381/7999-12 vorgenommen werden.

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