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Wasser sparen: Bewässerungsverbot im Landkreis Potsdam-Mittelmark

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Info: Dieser Beitrag ist schon etwas älter und der Inhalt ist unter Umständen nicht mehr ganz aktuell. Er wurde vor 1 Jahr gepostet.

Ab dem 30. Juni gilt im Landkreis Potsdam-Mittelmark ein zeitweises Bewässerungsverbot. Die Wasserbehörde hat beschlossen, dass es verboten ist, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen oder zwischen 8 und 20 Uhr Grün- und Gartenflächen im privaten Bereich mit Brunnenwasser zu bewässern. Das Bewässerungsverbot soll vorerst bis zum 30. September gelten.

Die Einschränkungen beim Wassergebrauch bedeuten:

  1. Es ist nicht erlaubt, Wasser mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern zur Bewässerung zu entnehmen.
  2. Die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen in privaten Haushalten mit Brunnenwasser ist zwischen 8:00 und 20:00 Uhr verboten.
  3. Das Bewässerungsverbot gilt für das gesamte Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark.
  4. Die Allgemeinverfügung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt zunächst bis zum 30.09.2023.
  5. Die sofortige Vollziehung der Punkte 1 und 2 wird angeordnet.

Die Allgemeinverfügung wurde vom Landkreis Potsdam-Mittelmark als Untere Wasserbehörde erlassen. Sie beschränkt den Gemein-, Anlieger- und Eigentümergebrauch zur Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern sowie die Nutzung des Grundwassers. Die Regelungen gelten für den gesamten Landkreis. Wasserrechtliche Erlaubnisse, die die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpvorrichtungen erlauben, sind von der Regelung nicht betroffen.

Den genauen Wortlaut der Allgemeinverfügung können Sie hier nachlesen oder in der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 05 / 2023  (PDF) vom 29.06.2023 finden.

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